Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Ihrem Urlaub auf dem Wasser. Damit Sie die Tage entsprechend planen können, haben wir nachfolgend die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Eldorado für Petrijünger. Die Binnengewässer bieten reizvolle landschaftliche Schönheit, gepaart mit meist idealen Bedingungen für das Angeln. Gut erreichbare Angelplätze gibt es praktisch überall, egal ob vom Floß oder Hausboot.
Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern neben dem Fischereischein den so genannten Touristen-Fischereischein. Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 10 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann. (Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren benötigen keinen Touristenfischereischein mehr.)
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten.
Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert. Damit und mit der Angelkarte, die vom Pächter oder Gewässereigentümer ausgestellt wird, können Urlauber nun ohne Probleme an der Küste und in den Binnengewässern angeln.
Es ist darauf zu achten, dass beim Angeln neben dem Fischereischein als öffentlich-rechtlichem Dokument immer auch eine Genehmigung des Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers vorliegen muss. Dieser reicht die Angelerlaubnis oder Angelberechtigung, auch Angelkarte genannt, gegen ein Entgelt aus.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Ihren Touristenfischereischein erhalten Sie – wenn gewünscht auch vorab per Post – in der Touristeninformation in Wesenberg. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Ihre Angelkarten können Sie ab sofort auch ganz bequem online erwerben und ausdrucken. Zur entsprechenden Seite geht es hier.
Bei Urlaubsantritt werden die Flöße und Hausboote mit vollem Benzin- und Wassertank sowie mit vollen Gasflaschen übergeben.
Die Kosten für Benzin und Gas werden bei Rückgabe nach Verbrauch berechnet. Weitere (versteckte) Kosten gibt es nicht.
Wenn Sie einen passenden Zeitraum gefunden haben, können Sie gern anrufen oder Ihre Buchung online absenden. Sie erhalten dann per E-Mail den Chartervertrag mit allen weiteren Einzelheiten.
Auch wenn Sie nicht im Besitz eines Bootsführerscheins sind, können Sie unsere Flöße und auch Hausboote mieten.
Den dazu benötigten Charterschein erhalten Sie nach einer theoretischen und praktischen Einweisung.
Bedenken Sie bitte, dass auf den Booten nur begrenzter Stauraum zur Verfügung steht. Packen Sie daher bitte nur die wirklich wichtigen Dinge in Ihre Taschen. (Hartschalenkoffer sind auf den Flößen ungeeignet, da sich diese nicht unter den Betten verstauen lassen.)
Gern können Sie auch Ihren Hund mitbringen, sofern dieser nicht haart.
Auf den Hausbooten sind jedoch keine Haustiere gestattet.
Falls es in der Vor- oder Nachsaison etwas kühler wird, steht Ihnen auf dem Floß ein Gasheizstrahler zur Verfügung. (Ontario Prime mit Warmluftheizung) Auf den Hausbooten befindet sich eine Warmluftheizung, die unabhängig von Landstrom oder Maschinenbetrieb angenehme Temperaturen und Warmwasser liefert.
An Bord befindet sich ausreichend Kartenmaterial, um sich in der Mecklenburgischen Seenplatte gut zurecht zu finden. Weiterhin steht Ihnen unterstützend ein Navigationsgerät zur Verfügung.
Vor Fahrtantritt ist für die Flöße eine Kaution in Höhe von 350,- EUR und für die Hausboote in Höhe von 750,- EUR in bar zu hinterlegen. Werden die Boote pünktlich, am vereinbarten Ort und schadenfrei zurückgegeben, wird die Kaution abzüglich der Kosten für verbrauchtes Benzin und Gas zurückgezahlt.
Sie können Ihr Auto entweder auf einem abgeschlossenen Parkplatz (3,- EUR/Tag) oder auf einem freien Parkplatz kostenfrei abstellen.
Start und Ziel Ihrer Reise ist der Zierker See in 17235 Neustrelitz. Von hier aus können Sie die gesamte Mecklenburger Seenplatte befahren, bis hin zum südlichsten Ende nach Rheinsberg, zum westlichsten Ende nach Mirow bzw. Granzow oder zum östlichsten Ende nach Lychen. Genaue Routen sowie Anker- und Anlegemöglichkeiten werden natürlich bei der Bootsübergabe erläutert.
Zu den wohl einprägsamsten Erlebnissen eines Hausbooturlaubs gehört das Schleusen. Sie finden Gelegenheit, sich mit Einheimischen oder anderen Hausbootfahrern zu unterhalten. Das Schleusen ist aber auch für Anfänger problemlos. Den richtigen Ablauf und entsprechendes Bildmaterial finden Sie in der jeweiligen Bordmappe. Aber auch bei der Bootsübergabe wird das Schleusen noch einmal erklärt. Schleusen sind in Deutschland kostenfrei.
Die Bordspannung beträgt 12 Volt. Die Flöße und Hausboote sind mit einem Landstromanschluss ausgestattet. Das bedeutet, bei angelegtem Landstrom werden die Bordbatterien automatisch aufgeladen und die Steckdosen verfügen über 230 Volt. Somit können Elektrogeräte aller Art uneingeschränkt betrieben werden. Die Flöße verfügen über eine 230-Volt-Steckdose am Steuerstand. Auf dem Hausboot befinden sich in jedem Zimmer mehrere 230-Volt-Steckdosen. Durch einen Spannungswandler stehen auf den Hausbooten immer 230 Volt zur Verfügung. Am Steuerstand eines jeden Bootes befindet sich zusätzliche eine 12-Volt-Steckdose (Zigarettenanzünder), in der mittels eines Kfz-Ladekabels z.B. Ihr Handy geladen werden kann.
Im Charterpreis inbegriffen ist eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung. Bei selbst herbeigeführten Schäden sind Sie zur Zahlung des Selbstbehaltes (hinterlegte Kaution) verpflichtet. Näheres entnehmen Sie bitte den AGB. In keinem Falle im Rahmen der Bootsversicherung abgedeckt ist privates Reisegepäck. Ebenso wenig sind durch die Bootsversicherung Personenschäden der eigenen Crew versichert. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, ebenso einer Reiseunfall-, einer Reisekranken- und einer Reisehaftpflichtversicherung. Bereits zum Zeitpunkt der Buchung sollten Sie eine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen. Angebote dazu finden Sie natürlich online oder in Ihrem Reisebüro.
Um die wundervolle Natur und unsere Flöße einmal in Aktion zu erleben, klicken Sie bitte hier.